
Apple konnte den Gerichtssaal im vorherrschenden Patentkrieg mit Samsung erneut als Sieger verlassen. Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorfs bestätigten das Urteil der ersten Instanz zum Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1. Dies hat zur Folge, dass das Samsung-Tablet hierzulande weiterhin nicht verkauft werden darf.
Samsung habe sich dem herausragenden Ansehen sowie dem Kultstatus des Apple iPads bedient, meint der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke in der Urteilsverkündung. Dem südkoreanischen Unternehmen wird demnach unterstellt, dass es gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen habe. Insofern gilt das bereits in erster Instanz verhängte bundesweite Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 nach wie vor weiter. Eine Ausweitung des Urteils auf Europa lehnte das Düsseldorfer Landgericht jedoch ab.
Nachdem gegen das Galaxy Tab 10.1 bereits im August 2011 ein Verkaufsverbot ausgesprochen wurde, reagierte Samsung und brachte ein optisch verändertes Modell mit der Produktbezeichnung 10.1 N auf den Markt. Diese Tablet-Variante von Samsung ist jedoch nicht von dem nun ausgesprochenen Urteil betroffen. Apple klagte jedoch nach dem Marktstart des 10.1 N nochmals gegen Samsung. Das Urteil in diesem Prozess wird am 09.Februar erwartet.
Samsung gab in einer Stellungnahme nach dem Urteil bekannt, dass der Verkaufsstopp keinerlei Auswirkungen auf das Unternehmen habe. Da man bereits mit dem Galaxy Tab 10.1 N einen Nachfolger am Markt etabliert hat, bedeutet dies demnach keine veränderte Lage im Handel. Dennoch bleibt es äußerst interessant, wie in der kommenden Woche in dem Fall entschieden werden wird.


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