bild-312Grade erst über PearC.de berichtet, baten wir um eine kleine Stellungnahme, die wir euch nicht vorenthalten möchten. Wir wollten wissen wie PearC.de die rechtliche Situation beurteilt.

“Aus unserer Sicht ist die deutsche Gesetzgebung auf Seiten der Nutzer. Endbenutzer-Lizenzverträge werden in Deutschland nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn Sie vor dem Kauf der Software vereinbart wurden. Die Einschränkung, die Apple für sein Betriebssystem Mac OS X in der EULA macht, haben unserer Meinung nach in Deutschland daher keine rechtliche Bewandnis.”

Zur Bedeutung des Namens PearC: “Der Name “PearC” ist ein Wortspiel aus dem Englischen Wort “pear” für Birne und der Abkürzung PC.”

Auf die Frage ob PearC.de eine Klage fürchtet: “Apple wird sicherlich versuchen auch in Deutschland die Rechtmäßigkeit ihres EULA zu untermauern. Psystar als amerikanisches Unternehmen hat da ganz andere Voraussetzungen als wir. Die Gesetzeslage ist völlig verschieden. Dennoch hoffen wir für alle Freunde des Apple Betriebssystems, dass Psystar die Klage gewinnen wird. Eine Reaktion seitens Apple erwarten wir, fürchten tun wir uns allerdings nicht.”

Die Reaktion eines möglichen Gewinns von Psystar bzw. einer Niederlage vor Gericht: “Wir verfolgen den Rechtsstreit zwischen Psystar und Apple mit großem Interesse, allerdings werden wir von dem Ausgang dessen, kein Handeln ableiten. Wie bereits gesagt, sind die Gesetze in Deutschland und den USA verschieden. Im Falle eines Gewinns von Psystar wird Apple generell Handeln müssen, wir werden sehen, wie. Natürlich hoffen wir, dass Apple das Betriebssystem nicht mit weiteren Sicherheitsmechanismen an ihre Hardware bindet.”